Sanierung Allacher Tunnel – Autobahn GmbH will die Variante mit der größten Verkehrsbelastung wählen

Der Allacher Tunnel muss saniert werden. Grund sind Baumängel (wie bei vielen Tunnelbauten der 80er/90er Jahre), durch die das Streusalz zu Korrosionen führt. In diesem Zug soll auch eine „temporäre Seitenstreifenfreigabe“ ermöglicht werden, um die Kapazität des Tunnels zu erweitern.

In der Februarsitzung des Bezirksausschusses hat die dafür zuständige „Autobahn Deutschland GmbH“ vorgestellt, wie sie sich die Baumaßnahme vorstellt.

Es gibt dazu einen 53 Seiten langen Planfeststellungsentwurf, der auch im Internet einsehbar ist.

Wir befürworten die Sanierung des Allacher Tunnels und die temporäre Seitenstreifenfreigabe. Im Planfeststellungsentwurf wird jedoch beschrieben, dass die Arbeiten im Allacher Tunnel 5 Jahre dauern werden, während dieser Zeit immer eine Tunnelröhre gesperrt werden soll und durch die geringere Kapazität der Verkehrsführung in der anderen Tunnelröhre sich täglich 30.000 Fahrzeuge andere Wege über die B 471, durch Allach, Untermenzing und Obermenzing suchen werden.

Dies können wir nicht hinnehmen und akzeptieren. Wir müssen gegen die im Planfeststellungsantrag beschriebene Verkehrsführung während der Bauzeit im Allacher Tunnel Einspruch einlegen.  
Die Zeit drängt! Die Einspruchsfrist gegen den Entwurf endet bereits am 15.03.2021!

Die „Durchführung der Baumaßnahme“ nimmt im Planfeststellungsantrag nur die letzten 3 Seiten ein. Dazu gibt es ein spezielles Gutachten zur „Bauzeitlichen Verkehrsführung“, das die Mehrbelastung mit Verkehr auf den Hauptverkehrsstraßen in unseren Stadtteilen darstellt.

Hier der Inhalt kurz zusammengefasst:

  1. Bauzeit für die „temporäre  Seitenstreifenfreigabe“ außerhalb der Tunnels zwischen Kreuz Allach und Kreuz Ludwigsfeld: 2 Jahre (2022-2024)
  2. Bauzeit für die Sanierung des Tunnels und die temporären Seitenstreifen im Tunnel: 5 Jahre (2024-2028)
  3. Für die Bauzeit der Tunnelsanierung gibt es zwei Varianten. Die Autobahn GmbH will sich für die Variante entscheiden, die die dreifache Verkehrsbelastung für den Münchner Westen bedeutet:

Variante 1 Es wird jeweils eine Tunnelröhre komplett gesperrt, in der anderen 4 Fahrstreifen für beide Richtungen freigegeben („4+0 Verkehrsführung“).

  • Bauzeit 5 Jahre
  • ist die „sicherere Variante“ für die Bauarbeiter im Tunnel
  • führt zur einem Ausweichverkehr von täglich 30.000 Fahrzeugen: 5.000 – 7.000 KFZ auf die B471 und 5.000 – 11.000 KFZ auf Verdistraße/Wintrichring. Für die Eversbuschstraße bedeutet das +1.600 KFZ (nördlich Ludwigsfelder Straße) und +2.900 KFZ (südlich Ludwigsfelder).

Variante 2 Es wird jeweils eine Tunnelröhre halb gesperrt, die andere bleibt freigegeben („4+2 Verkehrsführung“).

  • Bauzeit 6 Jahre
  • führt zur einem Ausweichverkehr von täglich 12.000 Fahrzeugen: 2.000 – 3.000 KFZ auf die B471 und 2.000 – 4.000 KFZ auf Verdistraße/Wintrichring. Für die Eversbuschstraße bedeutet das +200 KPF (nördlich Ludwigsfelder Straße) und +1.100 KFZ (südlich Ludwigsfelder Straße).

Die einschlägigen Unterlagen sind unten verlinkt. Alle Unterlagen können auf www.tunnel-allach.de eingesehen werden.

Unsere Meinung:

Wir erheben Einspruch gegen den Vorschlag.

Die Autobahn GmbH will die für sich einfache Lösung und kümmert sich nicht um die Folgen, wie die Überlastung der Straßen im Münchner Westen.

Offensichtliche Schwachstelle des Verkehrsgutachtens ist, dass das untergeordnete Straßensystem gar nicht betrachtet wird.

Weitere Folgen werden auch nicht berücksichtigt – dass z.B. Ausweichverkehr entsteht, wenn beispielsweise die Verdistraße, die Von-Kahrstraße oder der Wintrichring wegen der Zusatzbelastung überlastet werden.

Die Sicherheit der Bauarbeiter im halb befahrenen Tunnel muss natürlich auf jeden Fall gewährleistet werden. Ob dies nur dadurch möglich ist, dass die Variante mit maximalem Ausweichverkehr über viele Jahre gewählt wird, erscheint uns fraglich und muss geklärt werden.

In dem Gutachten wird nichts Genaues zur geplanten Arbeitsintensität beim Tunnelbau geschrieben. Wir lesen heraus, dass hier wie eine „Standardbaustelle“ gerechnet wird (250 Arbeitstage/10.000 Arbeitsstunden). Hierzu muss geprüft werden, ob bei Arbeiten an einer solch wichtigen Verkehrsader wie der A99 nicht 350 Tage im Jahr à 24 Stunden gearbeitet werden kann. In einem solchen Fall wären die notwendigen Arbeitsstunden erheblich schneller erbracht.

Die Unterlagen der Autobahn GmbH:

Feststellungsentwurf

Bericht Bauzeitliche Verkehrsführung